Elternmitwirkung


Durch gemeinsame Aktivitäten, wie zum Beispiel 

  • Bastelnachmittage
  • gemeinsames Backen
  • Klassenfeste
  • und die Begleitung von Klassenausflügen

kann eine Klassengemeinschaft entstehen und wachsen, in der sich eventuell aufkommende Probleme viel leichter lösen lassen. 

 

Schulfeste, Schulhofgestaltung, Spiel- und Sportfeste, Arbeitsgemeinschaften und ähnliche Veranstaltungen sind ohne Mithilfe von Eltern nicht durchführbar. Gerade diese Dinge sind es aber, die die Kontakte zwischen Elternhaus und Schule vertiefen und eine "aktive Schulgemeinde" entstehen lassen. 

 

Im Schulgesetz finden sich drei Mitwirkungsorgane, in denen Eltern vertreten sein müssen. Diese Gremien sind die Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz. Weitere Informationen dazu finden Sie in dieser  Zusammenfassung vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW, in einem Brief zum Schuljahr 2024/25 sowie auf den folgenden Seiten.

 

Bieten Sie Ihrer Klassenleitung Ihre Hilfe an. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und Mitarbeit!

Klassenpflegschaft

Die Zusammenarbeit der Erziehungsberechtigten und der Lerher wird in Klassenpflegschaften verwirklicht. 

 

"Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer [...]." (Schulgesetz §73,1) Die Klassenpflegschaft ist daher an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse beteiligt. Die Beteiligung umfasst unter Anderem:

  • Art und Umfang der Hausaufgaben
  • Beteiligung bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte
  • Durchführung der Leistungsüberprüfungen 
  • Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  • Anregung zur Einführung von Lernmitteln
  • Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten
  • Organisation und Planung von Klassenfesten/Klassenfahrten

Die Klassenpflegschaft wählt aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres für dessen Dauer eine(n) Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Der/die Vorsitzende lädt zur Klassenpflegschaft ein und legt die Tagesordnung fest. 

Schulpflegschaft

Die Vorsitzenden aller Klassenpflegschaften bilden gemeinsam die Schulpflegschaft. Die Stellvertreter nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Ebenfalls beratend teilnehmen sollte der/die Schulleiter/in oder (und) sein/ihr ständiger Vertreter.  Die Schulpflegschaft wählt für die Dauer eines Jahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Wählbar sind auch die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Sie werden dadurch Mitglieder der Schulkonferenz (vgl. Schulgesetz §72, 1 und 2).

 

 

Liebe Eltern,
als Vorsitzende der Schulpflegschaft sind wir zuvorderst Interessenvertreter der Eltern, gleichzeitig aber auch bestrebt, eine Brücke zwischen Elternhaus und Schule zu bilden.

Wir begleiten das Schulleben aktiv, bringen Ihre Wünsche und Ideen ein und unterstützen Ihre Elternarbeit an der Schule. Uns ist es wichtig, für möglichst alle Eltern zu sprechen. Das können wir nur mit Ihrer Hilfe. Lassen Sie uns wissen, was Sie und Ihre Kinder bewegt.

 

Frau Hilda (links im Foto), Mutter aus der Klasse 2a und 

Frau Specht (rechts im Foto), Mutter aus der Klasse 1a

 

E-Mail Adresse: schulpflegschaft@waldschule-rauxel.de

Schulkonferenz

Der/die Schulleiter/n ist Vorsitzende/r der Schulkonferenz, führt die Verhandlung, kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten. Ein Stimmrecht besitzt die Schulleitung jedoch nicht, abweichend hiervon gibt bei Stimmgleichheit allerdings die Stimme der Schulleitung den Ausschlag.

Als gemeinsames Beschlussorgan hat die Schulkonferenz umfassende Aufgaben und Rechte. Sie berät, empfiehlt und entscheidet unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

  • Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung
  • Einrichtung zusätzlicher Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften
  • Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts
  • Gestaltung der Beratung in der Schule
  • Einführung von Lehr- und Lernmitteln an der Schule
  • Verwendung der Schule zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  • Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
  • Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Schule
  • Festlegung der beweglichen Ferientage

(vgl. Schulgesetz § 65 und §66)

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